Jetzt gibt es ihn auch in MV. Den Führerschein ab 17.
Einige Erklärungen zu den wichtigsten Fragen:
> Die Fahrausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden. Hierzu ist ein gesonderter Antrag notwendig. Erhältlich in der Fahrschule.
> Die Ausbildung entspricht dem normalen Programm. Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis wird mit 17 Jahren eine befristete Prüfbescheinigung (kein Führerschein) ausgestellt.
> Der Inhaber darf damit aber nur in Begleitung einer weiteren Person fahren. Diese muss folgende Bedingungen erfüllen. Sie muss
in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
mindestens 30 Jahre alt sein.
die Fahrerlaubnis Klasse B (3) seit mindestens 5 Jahre besitzen.
nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
> Eine 90-Minuten Einweisung der Begleitperson durch die Fahrschule wird empfohlen, ist aber nicht Bedingung.
> Der 17-jährige ist vollwertig der Fahrzeugführer. Selbstverständlich gilt auch für den Begleiter die gesetzliche Promillereglung.
> Mit der befristeten Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.
> Mit dem 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung gegen den regulären Führerschein getauscht. Es erfolgt keine weitere Prüfung.
> Die Begleitperson darf nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Sie soll vielmehr rechtzeitig auf Gefahren hinweisen, eigene Erfahrungen einbeziehen, beraten und beruhigend wirken. Nicht gängeln.
> Mit der Prüfbescheinigung darf man Fahrzeuge der Klasse M (Moped), S und L (kleine Traktoren) vollwertig ohne Begleitung fahren.