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Jetzt gibt es ihn auch in MV.
 Den Führerschein ab 17.
             

Einige Erklärungen zu den wichtigsten Fragen:

> Die Fahrausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden. Hierzu ist
   ein gesonderter Antrag notwendig.
   Erhältlich in der Fahrschule.

> Die Ausbildung entspricht dem normalen Programm. Nach bestandener
   Prüfung in Theorie und Praxis wird mit 17 Jahren eine befristete
   Prüfbescheinigung (kein Führerschein) ausgestellt.

> Der Inhaber darf damit aber nur in Begleitung einer weiteren Person   
   fahren. Diese muss folgende Bedingungen erfüllen. Sie muss 

  • in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. 
  • mindestens 30 Jahre alt sein.
  • die Fahrerlaubnis Klasse B (3) seit mindestens 5 Jahre besitzen.
  • nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.

> Eine 90-Minuten Einweisung der Begleitperson durch die Fahrschule wird
   empfohlen, ist aber nicht Bedingung.

> Der 17-jährige ist vollwertig der Fahrzeugführer. Selbstverständlich gilt
   auch für den Begleiter die gesetzliche Promillereglung.

> Mit der befristeten Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland
   gefahren werden. 

> Mit dem 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung gegen den regulären 
   Führerschein getauscht. Es erfolgt keine weitere Prüfung.

> Die Begleitperson darf nicht ins Fahrgeschehen eingreifen.
   Sie soll vielmehr rechtzeitig auf Gefahren hinweisen, eigene Erfahrungen 
   einbeziehen, beraten und beruhigend wirken. Nicht gängeln.

> Mit der Prüfbescheinigung darf man Fahrzeuge der Klasse M (Moped), S
   und L (kleine Traktoren) vollwertig ohne Begleitung fahren.

 
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